Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber regeln die HGB und CMR und die weiteren Punkte.

  2. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungs- vertrages unmittelbar und im Rahmen des HGB und CMR, für weitergehende Haftung muss der Auftraggeber eine Zusatzversicherung bestellen. Ausgenommen von der Ersatzpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, durch Kriegsereignisse, Beschlagnahmung oder sonstige behördliche Anordnung; Schäden, die durch Verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.

  3. Bei dem Transport von Gütern durch uns hat der Auftraggeber das jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder gegen Beschädigungen sicher zu verpacken.

  4. Wir sind nicht verpflichtet, geschlossene Behältnisse oder Verpackungen zu überprüfen. Die ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes ist vom Empfänger zu bestätigen.

  5. Die Beförderung von Personen und gefährlichen Gütern sowie Mitteilungen im Sinne des §2 Postgesetz sind von der Beförderung ausgeschlossen.

  6. Das Entgeld für die Beförderung richtet sich nach der ausgedruckten Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen mit dem Auftragnehmer.

  7. Die Forderung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Skonto bzw. Bonus bedürfen einer Sondervereinbarung.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.